Tür 23
Wasser, Malz und Hopfen, vergoren mittels Hefe: Aus allein diesen Rohstoffen darf ein Bier nach dem sog. Reinheitsgebot bestehen. Die Kunst, alkoholische Getränke auf Grundlage dieser vier Zutaten herzustellen, wurde 2020 als Handwerkliches Bierbrauen in das Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe aufgenommen.

Die ältesten Schriftzeugnisse über das Brauen von Bier reichen zurück bis in das Mesopotamien des vierten vorchristlichen Jahrtausends. Die auf Tontafeln überlieferten literarischen („Gilgamesch-Epos“) und Verwaltungstexte dokumentieren folglich die Geschichte eines Handwerks, das schlechthin mit der Sesshaftigkeit des Menschen und dem Anbau von Kulturpflanzen im Speziellen Hand in Hand ging. In Deutschland und Sachsen lassen sich Brauerinnen und Brauer hingegen naturgemäß erst wesentlich später in den Quellen greifen. Insbesondere die mittelalterlichen Städte, die das Recht zum Bierbrauen innerhalb ihrer Mauern monopolisiert hatten, schützten ihre Brauprivilegien gegenüber der Landbevölkerung und der Geistlichkeit mit juristischen oder notfalls gewaltsamen Mitteln.


Ungeachtet des stetigen Vormarschs handwerklich gebrauter, sog. Craftbiere dominieren heutzutage Industriebiere den Markt, deren Herstellung hinter Röhrensystemen, Kupferkesseln und Edelstahlbehältern größtenteils verborgen bleibt. Der traditionelle Brauprozess, u. a. mit dem charakteristischen Rühren im Braubottich lässt sich indessen auch leicht zuhause als „do it yourself“-Projekt nachvollziehen: Benötigt werden lediglich ein Glühweinkocher, über den Fachhandel erhältliche Brauzutaten und Geduld.




Rico Heyl
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Gast (23. Dezember 2025). Handwerkliches Bierbrauen. Bildsehen / Bildhandeln. Abgerufen am 22. Juli 2026 von https://doi.org/10.58079/15et7
